Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ist kein Komfortmerkmal. Deutschland und die EU haben die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die in Artikel 9 den Abbau von Barrieren und den gleichberechtigten Zugang zu Verkehrsmitteln fordert.1 In Deutschland ist dies im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert, Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt das Diskriminierungsverbot. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) setzte seit seiner Novellierung 2013 das Ziel, bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen.2 Dieses Ziel wurde weit verfehlt und durch Ausnahmeregelungen in den Nahverkehrsplänen vieler Aufgabenträger ausgehöhlt.3
Was Barrierefreiheit im Nahverkehr bedeutet
Einstieg
Höhengleicher Einstieg an allen Türen ohne ausfahrbare Rampen.
Hilfsmittel
Funktionierende Hublifte, Aufzüge und Behindertentoiletten.
Service
Verlässlicher Service durch vorbestelltes Personal; ausreichend Platz für Rollstühle.
Information
Zugängliche Informationen in Leichter Sprache, Braille und Gebärdensprache.
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Rollstuhlnutzende. Menschen mit Atemwegserkrankungen, Sehbehinderte, Blinde und Personen mit Lernschwierigkeiten sind ebenso betroffen – ebenso Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Reisende mit Gepäck und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen. Ein barrierefreier Nahverkehr ist schlicht ein komfortabler Nahverkehr für alle.
Sanktionslücken und fehlende Fahrgastrechte #
Gesetze allein genügen nicht: Es fehlen wirksame Sanktionsmechanismen für Verkehrsunternehmen und Behörden, die Barrierefreiheit nicht umsetzen. Bei Ausfällen oder Verspätungen gibt es für Menschen mit Behinderungen oft keine angemessene Entschädigung; Busse und Straßenbahnen sind durch Fahrgastrechteregelungen kaum abgedeckt. Damit bestehen nur geringe Anreize zur konsequenten Umsetzung.
Demografischer Wandel #
Der Anteil der Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend auf Barrierefreiheit angewiesen sind, wächst. Alternde Gesellschaft, chronische Erkrankungen und temporäre Einschränkungen machen das zu einem Querschnittsthema, das im Nahverkehr von Beginn an mitgedacht werden muss.
Für vollständige Barrierefreiheit im Nahverkehr
Einfach Einsteigen setzt sich gemeinsam mit Behindertenverbänden für eine zügige, vollständige und konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit im Nahverkehr ein.
Unsere Forderungen-
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 9, in Deutschland ratifiziert 2009. ↩︎
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§ 8 Abs. 3 PBefG: gesetze-im-internet.de; Bundesministerium für Verkehr, „Barrierefreiheit – wichtiges Qualitätsmerkmal im öffentlichen Personenverkehr": bmv.de ↩︎
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Aktion Mensch, „Barrierefreiheit im ÖPNV – Wunsch oder Realität": aktion-mensch.de; VCD, „Mobilität für alle braucht Barrierefreiheit", Oktober 2022: vcd.org ↩︎