buten un binnen: Faktencheck: Wird Bremens Verkehrswende verschleppt?
Der 2014 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2025nennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die auch im Januar 2026 noch nicht umgesetzt oder erreicht worden sind. Dazu zählt zum Beispiel der Bau neuer Straßenbahnstrecken. Dies wirft die Initiative “Einfach Unterwegs” dem Senat vor. Das Bündnis mehrerer Gruppen und NGOs fordert daher ein einklagbares Gesetz per Volksentscheid. Zu Recht?
Dem von “Fridays For Future” und “Einfach Einsteigen " ins Leben gerufenen Bündnis gehören mittlerweile auch Greenpeace, der Verkehrsclub Deutschland und dieLandesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bremen an. Dies sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Initiative im Faktencheck:
Der Weg zum Volksentscheid
Bevor es zu einem Volksentscheid kommt, muss eine Volksinitiative 5.000 Unterschriftensammeln. Dies will die Initiative “Einfach Unterwegs” ab April 2026 angehen. Im zweiten Schrittsoll dann ein Volksbegehren über die Abstimmung zu einem verbindlichen Mobilitätsgesetz angestrebt werden, wofür 25.000 Unterschriften notwendig sind. Sollte auch diese Voraussetzung erfüllt werden, könnte zur Bürgerschaftswahl 2027 per Volksentscheid über ein entsprechendes Gesetz abgestimmt werden. Findet sich eine Mehrheit, muss der Senat das per Volksentscheid beschlossene Gesetz binnen zwei Wochen ausfertigen und verkünden.
Werden Mobilitätsziele aus dem Aktionsplan Klimaschutz tatsächlich “verschleppt”?
“Viele Maßnahmen sind seit der Klima-Enquete-Kommission aufgeweicht worden”, sagt “Einfach Unterwegs”-Sprecher Dominik Lange. Das Bündnis wirft dem Senat außerdem vor, bereits beschlossene Maßnahmen aus dem Ende Juni 2025 veröffentlichten Klimaschutz-Aktionsplan 2.0 nicht umzusetzen und zu verschleppen. Faktencheck: Tatsächlich hat Bremen im “Aktionsplan Klimaschutz 2.0” die rund 450 Klimaschutzmaßnahmen, die 2021 die Enquete-Kommission Klimaschutz vorgeschlagen hatte, auf 247 gekürzt. Dies haben auch die Experten des Sachverständigenrats Klima in einer Stellungnahme gegenüber dem Senat angemahnt. Konkret für “Mobilität & Verkehr” zählt der Aktionsplan 73 Maßnahmen auf. Stand jetzt, sind davon zwei abgeschlossen – die Anschaffung von Wasserstoffbussen in Bremerhaven und die Entwicklung eines Elektromobilitätskonzepts im öffentlichen Raum. 52 Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven befinden sich Senat und Magistrat zufolge im Zeitplan, bei 15 verspätet sich die Umsetzung. Drei Verkehrsprojekte rund um den ÖPNV in Bremerhaven wurden hingegen zurückgestellt.
Ist der Verkehrsentwicklungsplan 2025 verschleppt worden?
Auch die unvollständige Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans 2025 wird vom Bündnis “Einfach Unterwegs” kritisiert. Faktencheck: Tatsächlich nennt der 2014 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Verkehrsentwicklungsplan 2025 zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die auch im Januar 2026 noch nicht umgesetzt oder erreicht worden sind. Dazu zählen der Bau neuer Straßenbahnstrecken wie die Linie 8, der Abschluss eines Radpremiumrouten-Netzes und Bewohnerparkregelungen in Innenstadtnahen Gebieten. Dass Maßnahmen verschleppt würden, weist das Ressort von Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) allerdings von sich. Verkehrspolitische Beschlüsse würden von der Senatorin mit klaren Prioritäten konsequent umgesetzt. Dabei würden auch Versäumnisse in der Verkehrspolitik der letzten 15 Jahre korrigiert werden – bei den Brücken, bei Sanierungen von Straßen, beim Ausbau der Radwege, bei Angebotserweiterungen im ÖPNV, bei der Barrierefreiheit und im Mobilitätsmanagement. Konkrete Studien, wie Bremen verkehrspolitisch vorankommt, sind allerdings rar. Anhaltspunkte gibt die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag gegebene Studie “Mobilität in Deutschland”. Sie berechnet für Bremen im Jahr 2023 mit 19 Prozent zwar die höchste Fahrradfahrerquote in Metropolen, gefolgt von München (15Prozent) und Hamburg (14 Prozent). Gleichzeitig lag die Quote der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel in Bremen mit 14 Prozent aber weit hinter allen anderen Metropolen, wobei Hamburg und Stuttgart mit 23 Prozent die zweitniedrigste Quote aufwiesen.
Sind bisherige verkehrspolitische Ziele juristisch nicht einklagbar?
Die Initiative “Einfach Unterwegs” stört sich daran, dass verkehrspolitische Maßnahmenpakete, die nicht umgesetzt werden, bislang praktisch nicht eingeklagt werden können. Faktencheck: Tatsächlich ist es schwierig, die Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzuklagen. Das hat verschiedene Gründe. So ist beispielsweise der Verkehrsentwicklungsplan 2025 kein Gesetz, sondern ein strategisches Planungsinstrument. Es verpflichtet den Senat politisch, aber nicht rechtlich, die niedergeschriebenen Verkehrsszenarien umzusetzen.
Aus Sicht des Mobilitätsressorts macht genau das Sinn: “Grundsätzlich können verkehrspolitische Ziele gesetzlich verankert werden”, sagt Sprecher Aygün Kilincsoy. Allerdings hänge Mobilitätsentwicklung von zahlreichen externen Faktoren ab – etwa von finanziellen Mitteln, rechtlichen Vorgaben, Planungs- und Genehmigungsdauern oder Marktentwicklungen. “Ein gesetzlicher Rahmen mit einklagbaren wie starren Zielwerten greift deshalb zu kurz und birgt erhebliche rechtliche und praktische Risiken.” Doch auch dort, wo es Gesetze gibt, kann der Klageweg kompliziert sein. Beispiel Bremisches Klimaschutzgesetz: Darin verpflichtet sich Bremen zur Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2038. Das Problem: “Einklagbar sind diese Ziele im Grunde erst ab 2038, wenn es nicht geklappt hat”, sagt “Einfach Unterwegs”-Sprecher Dominik Lange. Deshalb fordere das Bündnis ein Gesetz mit klaren Zwischenzielen.
Lässt sich die Zahl der Verkehrstoten in Bremen auf Null senken?
Als ein quantifizierbares Ziel fordert das Bündnis “Einfach Unterwegs” für Bremen und Bremerhaven beispielsweise die “Vision Zero” ein. Das bedeutet, die Zahl der Verkehrstoten soll auf null sinken. Als Beispiel, wie dies gelingen kann, nennt die Initiative die Stadt Helsinki. Faktencheck: In Helsinki wurden tatsächlich von Juli 2024 bis Juli 2025 statistisch keine Verkehrstoten mehr verzeichnet. Dies gelang der finnischen Hauptstadt allerdings unter anderem durch die fast flächendeckende Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet. In Deutschland wird die Straßenverkehrsordnung allerdings prinzipiell durch Bundesrecht geregelt. Bremen darf Tempo 30 oder verkehrsberuhigte Zonen daher nur in engen Grenzen selbst festlegen, zum Beispiel vor Kitas und Schulen oder im Bereich konkreter Gefahrenstellen.