Zum Hauptinhalt springen

Was meinen wir mit "Gute Mobilität für Alle"?

Auszug aus unserem Gesetz- Gesetz über gute Mobilität für alle im Land Bremen - Art. 1, §1 (2): Mobilität in Bremen und Bremerhaven soll unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit gewährleistet werden (gute Mobilität für Alle).

Gute Mobilität bedeutet....

komfortabel unterwegs

einfach, verständlich und zeitsparend

sicher unterwegs

zu jeder Tageszeit, egal mit welchem Alter, Geschlecht oder körperlicher Beeinträchtigung

bezahlbar

solidarisch finanziert, sodass alle am gesellschaftlichen Leben teilhaben können

unabhängig unterwegs

...und damit nicht mehr länger auf das Auto angewiesen

Wir reden bewusst von “guter Mobilität”-nicht von Verkehrswende oder Mobilitätswende. Nicht, weil uns der Wandel egal wäre, sondern weil wir alle ansprechen wollen:

Diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind, diejenigen, denen das Auto und ggf. auch der ÖPNV zu teuer ist und diejenigen, für die Mobilität aktuell vor allem mit Mehraufwand verbunden ist.

Kernelemente des Gesetzes

  • Mehr Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr: Bessere Anbindungen aller Stadtteile an das Zentrum, untereinander und in die Region
  • Mobilität darf kein Luxus sein: Damit alle sich einfach, sicher und bezahlbar fortbewegen können, unabhängig vom Verkehrsmittel und möglichst fahrscheinfrei- möglich gemacht durch eine solidarische Finanzierung
  • Vision Zero: Keine Verkehrstoten- und Schwerverletzten mehr
  • Klimaziele einhalten: Klimaneutrale Mobilität in Bremen bis 2038- durch messbare Zwischenziele, unabhängige Kontrolle und Nachbesserungsmechanismus
  • Barrierefreiheit endlich umsetzen: Verkehrsmittel und -Infrastruktur können unabhängig von Alter und körperlicher Beeinträchtigung genutzt werden