Barrierefreiheit im Nahverkehr
Ein Menschenrecht, keine Verhandlungssache #
Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Deutschland und die Europäische Union haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert, die in Artikel 9 den Abbau von Barrieren und den gleichberechtigten Zugang zu Verkehrsmitteln für alle Menschen fordert. In Deutschland ist dies zudem im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert, das die Umwelt so gestaltet sehen will, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen nutzbar ist. Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergänzt diese Verpflichtung durch das Diskriminierungsverbot.
Trotz dieser gesetzlichen Grundlagen hinkt die Umsetzung deutlich hinterher. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) setzte ursprünglich das Ziel, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen. In vielen Städten, darunter Bremen, ist dieses Ziel noch weit entfernt.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Nahverkehr? #
Barrierefreiheit umfasst mehr als Rampen und Aufzüge:
- Höhengleicher Einstieg an allen Türen ohne ausfahrbare Rampen
- Funktionierende Hilfsmittel wie Hublifte, Aufzüge und Toiletten
- Verlässlicher Service durch vorbestelltes Personal
- Ausreichend Platz für Rollstühle und freie Gänge
- Zugängliche Informationen in Leichter Sprache, Braille oder Gebärdensprache
Sie betrifft nicht nur Rollstuhlnutzer*innen: Menschen mit Atemwegserkrankungen, Sehbehinderte, Blinde oder Personen mit Lernschwierigkeiten benötigen ebenfalls angepasste Angebote.
Vorteile für alle #
Barrierefreiheit verbessert die Nutzung für alle: Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen, Reisende mit Gepäck oder Personen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen profitieren gleichermaßen. Ein barrierefreier Nahverkehr ist ein komfortabler Nahverkehr für alle.
Sanktionslücken und Fahrgastrechte #
Gesetze allein genügen nicht: Es fehlen wirksame Sanktionsmechanismen für Verkehrsunternehmen und Behörden, wenn Barrierefreiheit nicht umgesetzt wird. Auch die Fahrgastrechte für Menschen mit Behinderungen sind unzureichend: Bei Ausfällen oder Verspätungen gibt es oft keine angemessene Entschädigung, und Busse oder Straßenbahnen sind kaum abgedeckt. Damit bestehen nur geringe Anreize, Barrierefreiheit konsequent umzusetzen.
Der demografische Wandel erfordert Handeln #
Immer mehr Menschen werden auf Barrierefreiheit angewiesen sein, sei es durch Alter, chronische Erkrankungen oder vorübergehende Einschränkungen. Der Nahverkehr muss diese Entwicklung von vornherein berücksichtigen.
Einfach Einsteigen setzt sich gemeinsam mit Behindertenverbänden für eine zügige, vollständige und konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit im Nahverkehr ein. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine zwingende Notwendigkeit.